Ende Februar denkt niemand an Reisepässe. Man denkt an den Sommer, wenn man Glück hat, aber nicht an Dokumente.
Und genau deshalb sind die Passämter im Mai und Juni voll. Weil alle gleichzeitig in die Lade schauen, wenn der Flug schon gebucht ist.
Wo Sie das erledigen
Zuständig sind in Österreich üblicherweise die Bezirkshauptmannschaften, in Städten mit eigenem Statut das Magistrat, in Wien die Passämter der Magistratischen Bezirksämter. Manche Gemeinden nehmen Anträge entgegen und leiten sie weiter, das ist aber je nach Bundesland unterschiedlich.
Das Erfreuliche: Sie sind nicht an Ihren Wohnsitz gebunden. Sie können den Antrag grundsätzlich bei jeder Passbehörde in Österreich stellen. Wenn im eigenen Bezirk erst in fünf Wochen ein Termin frei ist, im Nachbarbezirk aber nächste Woche, dann fahren Sie halt.
Was Sie mitnehmen
- Den alten Reisepass, auch wenn er abgelaufen ist. Nicht wegwerfen.
- Eine Geburtsurkunde und, falls zutreffend, eine Heiratsurkunde oder einen Nachweis über die Namensänderung. Ob das verlangt wird, hängt davon ab, was im Zentralen Personenstandsregister schon vorhanden ist.
- Ein aktuelles Passfoto, das den Kriterien entspricht. Viele Behörden fotografieren auch vor Ort, oft gegen Aufpreis.
- Bei Kindern: die Zustimmung beider obsorgeberechtigter Elternteile.
Der Punkt mit dem Passfoto ist der, an dem es am häufigsten scheitert. Die Anforderungen sind streng: Kopfgröße, Hintergrund, keine Reflexionen in der Brille, neutraler Gesichtsausdruck. Das Foto aus dem Automaten im Einkaufszentrum wird regelmäßig zurückgewiesen. Ein Fotograf, der weiß, was gefordert ist, kostet mehr und spart Ihnen den zweiten Weg.
Kinderpässe: der unterschätzte Klassiker
Kinderreisepässe haben eine kürzere Gültigkeit als Erwachsenenpässe. Bei kleinen Kindern sind es oft nur wenige Jahre, weil sich das Aussehen so rasch ändert.
Praktisch heißt das: Der Pass, mit dem Sie vor drei Sommern in Kroatien waren, ist möglicherweise nicht mehr gültig. Schauen Sie jetzt nach, nicht am Vorabend der Abreise.
Die Sechs-Monats-Regel
Viele Länder außerhalb der EU verlangen, dass der Reisepass bei der Einreise noch eine bestimmte Zeit gültig ist, häufig sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus.
Das ist keine österreichische Regel, sondern eine des Ziellandes, und sie unterscheidet sich von Staat zu Staat. Die aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie bei den Reiseinformationen des Außenministeriums. Schauen Sie dort nach, bevor Sie buchen, nicht danach.
Innerhalb der EU und des Schengenraums reicht in der Regel ein gültiger Personalausweis. Aber auch der muss gültig sein, und auch der läuft ab.
Dauer und Kosten
Die Bearbeitungsdauer für einen regulären Pass beträgt üblicherweise mehrere Werktage bis rund zwei Wochen, je nach Andrang. Es gibt Express- und Ein-Tages-Varianten, die deutlich teurer sind und nur an bestimmten Stellen ausgestellt werden.
Die genauen Gebühren ändern sich, deshalb nenne ich hier bewusst keine Beträge. Die aktuellen Sätze stehen auf oesterreich.gv.at und auf der Website Ihrer Bezirkshauptmannschaft. Was ich sagen kann: Der Express kostet ein Vielfaches. Es ist der teuerste Aufpreis für Aufschieben, den ich kenne.
Termin, Termin, Termin
Die meisten Passbehörden arbeiten mit Terminvergabe, oft online. Ohne Termin kann es sein, dass man gar nicht drankommt, oder dass man drei Stunden auf einem Gangsessel sitzt und die Ausschreibungen an der Pinnwand auswendig lernt.
Buchen Sie den Termin jetzt, im Februar oder März. Da sind die Kalender leer.
Personalausweis oder Reisepass?
Beides sind amtliche Lichtbildausweise, beide gelten als Identitätsnachweis in Österreich, und beide laufen ab.
Der Personalausweis reicht für Reisen innerhalb der EU und in eine Reihe weiterer Länder. Er passt ins Geldbörsel und ist im Alltag oft praktischer als ein Pass, den man ungern mitschleppt. Für Reisen außerhalb dieses Bereichs brauchen Sie den Reisepass.
Ein praktisches Argument für beides: Wenn der Reisepass gerade bei einer Botschaft liegt, weil ein Visum eingetragen wird, sind Sie ohne zweites Dokument einige Wochen ausweislos.
Kinder auf Reisen, ohne beide Eltern
Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil, mit den Großeltern oder in einer Gruppe reist, verlangen manche Länder eine Einverständniserklärung des anderen obsorgeberechtigten Elternteils.
Verpflichtend ist das nicht überall, und die Anforderungen sind je nach Zielland unterschiedlich. Aber es ist ein Blatt Papier, das an einer Grenze eine Stunde Diskussion erspart. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie bei den Reiseinformationen des Außenministeriums.
Und wenn der Pass weg ist?
Verlust oder Diebstahl müssen Sie melden, in Österreich bei der Polizei, im Ausland bei der örtlichen Polizei und zusätzlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde. Für die Rückreise gibt es Notpässe oder Ersatzdokumente.
Ein guter Reflex, der nichts kostet: Fotografieren Sie die Datenseite Ihres Passes und speichern Sie das Bild irgendwo, wo Sie auch ohne Handy hinkommen. Im Ernstfall macht das den Unterschied zwischen einem halben Tag und zwei Tagen.
Ein letzter Gedanke
Es gibt in der Lade jedes Haushalts einen kleinen Stapel Dokumente, die alle irgendwann ablaufen. Pass, Personalausweis, Führerschein, E-Card, manchmal ein Behindertenpass.
Nehmen Sie diesen Stapel einmal heraus, an einem Abend, an dem ohnehin nichts los ist, und schreiben Sie die Ablaufdaten in den Handykalender. Mit Erinnerung sechs Monate vorher. Danach werden Sie nie wieder im Juni in einer Schlange stehen und sich ärgern.



