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Steuer & Finanzamt

Ferialjob und Steuer: Was Eltern und Jugendliche vor dem ersten Gehalt wissen sollten

26. Juni 2026

Ende Juni. Das Zeugnis liegt am Tisch, und ab Montag geht es ins Lager, in die Gastronomie, ins Büro. Der erste richtige Job, mit Anmeldung und Lohnzettel und allem.

Und dann sitzt man im September mit dem Kontoauszug da und fragt sich, warum eigentlich so wenig übrig geblieben ist. Oder, schlimmer, es kommt im nächsten Jahr ein Brief.

Was vom Bruttolohn weggeht

Zwei Dinge, und die werden oft verwechselt.

Die Sozialversicherung wird ab einer bestimmten monatlichen Verdienstgrenze fällig, der Geringfügigkeitsgrenze. Wer darunter bleibt, ist im Regelfall nur unfallversichert. Wer darüber liegt, ist voll versichert, und dann werden entsprechende Beiträge abgezogen. Diese Grenze wird jährlich angepasst, deshalb nenne ich hier keine Zahl - die aktuelle finden Sie bei der ÖGK.

Die Lohnsteuer ist eine andere Sache. Sie fällt erst ab einem gewissen Jahreseinkommen an. Viele Ferialjobber verdienen unter dieser Schwelle und zahlen deshalb im Ergebnis keine Lohnsteuer. Wenn im Sommer trotzdem welche abgezogen wurde, weil die Lohnverrechnung monatlich rechnet, bekommt man sie über die Arbeitnehmerveranlagung meist zurück.

Das ist der Punkt, den fast niemand nutzt. Ein Ferialjobber, dem im Juli und August Lohnsteuer abgezogen wurde, sollte im Folgejahr eine Arbeitnehmerveranlagung machen. Es sind selten riesige Beträge. Aber es ist Geld, das sonst einfach dort bleibt.

Die Familienbeihilfe: der heikle Teil

Hier kommt der Brief her, vor dem alle Angst haben.

Für Kinder ab einem bestimmten Alter gibt es eine jährliche Zuverdienstgrenze. Wird das eigene Einkommen darüber hinaus erhöht, kann es zu einer teilweisen Rückforderung der Familienbeihilfe kommen. Für jüngere Kinder gilt diese Einkommensgrenze in der Regel nicht.

Wie hoch die Grenze aktuell ist und was genau in die Berechnung einfließt, ändert sich, und es ist im Detail komplizierter, als es klingt. Nicht alles zählt gleich, und der Zeitpunkt spielt eine Rolle.

Deshalb ganz klar: Schauen Sie vor dem Sommer auf oesterreich.gv.at nach oder fragen Sie beim Finanzamt. Fünf Minuten, bevor der Vertrag unterschrieben wird, sind viel angenehmer als eine Rückforderung im übernächsten Jahr.

Was Jugendliche selbst tun sollten

  • Den Dienstzettel oder Vertrag verlangen und behalten. Nicht als Foto im Handy, das gelöscht wird, sondern als Datei.
  • Die Arbeitszeiten aufschreiben. Jeden Tag, in Notizen oder auf Papier. Wer im September behauptet, es seien mehr Stunden gewesen, hat ohne Aufzeichnungen wenig in der Hand.
  • Prüfen, ob die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt ist. Das kann man über die ÖGK abfragen.
  • Und am Ende den Jahreslohnzettel aufheben.

Für Jugendliche gelten übrigens besondere Schutzbestimmungen, was Arbeitszeit, Nachtarbeit und bestimmte Tätigkeiten angeht. Wenn etwas komisch wirkt, ist die Arbeiterkammer die richtige Adresse, und die Beratung ist für Lehrlinge und Arbeitnehmer in der Regel kostenlos.

Praktikum, Ferialarbeit, Volontariat

Diese drei Wörter werden gerne durcheinandergeworfen, und dahinter stecken sehr unterschiedliche Rechtsverhältnisse.

Ein Ferialarbeitsverhältnis ist ein normales Dienstverhältnis. Entlohnung nach Kollektivvertrag, Anmeldung, alle Rechte.

Ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung kann anders ausgestaltet sein, aber auch hier ist häufig ein Entgelt vorgesehen, und der Kollektivvertrag der Branche sagt oft, wie viel.

Ein Volontariat dient dem Ausbildungszweck ohne Arbeitspflicht. Das ist die Konstruktion, die am häufigsten missbraucht wird. Wenn jemand einen fixen Dienstplan hat, weisungsgebunden arbeitet und Aufgaben wie ein Mitarbeiter erledigt, ist es faktisch meist kein Volontariat, egal was am Papier steht.

Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen

Auch ein befristetes Ferialarbeitsverhältnis begründet einen anteiligen Urlaubsanspruch. Wer den Urlaub während der kurzen Beschäftigung nicht verbraucht, bekommt am Ende in der Regel eine Ersatzleistung ausbezahlt.

Ebenso sehen die meisten Kollektivverträge Sonderzahlungen vor, also Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Bei einem befristeten Verhältnis werden die anteilig abgerechnet.

Schauen Sie deshalb auf die letzte Abrechnung. Wenn dort nur der Grundlohn steht und sonst nichts, ist das ein Anlass nachzufragen. Freundlich, nicht anklagend, denn manchmal ist es tatsächlich ein Versehen in der Lohnverrechnung.

Was der Sommer sonst noch bringt

Ein oft übersehener Nebeneffekt: Wer als Jugendlicher zu arbeiten beginnt, sammelt Versicherungszeiten. Das klingt in dem Alter vollkommen egal, ist aber später bei der Frage relevant, ab wann jemand welche Ansprüche hat.

Und noch etwas: Der erste eigene Lohn ist der Moment, in dem viele zum ersten Mal ein Konto bewusst benützen. Ein guter Zeitpunkt, um über Daueraufträge, Kontoführungsgebühren und darüber zu reden, was ein Dispo eigentlich kostet.

Das ist keine Steuerfrage mehr. Aber es ist die Frage, die im Jahr darauf wichtiger sein wird.

Ein Wort an die Eltern

Es ist verlockend, das alles zu übernehmen. Die Anmeldung prüfen, die Stunden kontrollieren, im Zweifel selbst beim Finanzamt anrufen.

Machen Sie es lieber gemeinsam. Setzen Sie sich einmal eine halbe Stunde mit dem Lohnzettel an den Tisch und erklären Sie, was brutto und netto heißt, wohin die Abzüge gehen und warum es diese Beiträge gibt.

Es ist eine ziemlich gute erste Lektion in einem System, in dem man ab jetzt drin ist. Und im Gegensatz zu vielem anderen, was man Jugendlichen erklärt, hört bei diesem Thema tatsächlich jemand zu. Weil es um das eigene Geld geht.

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