Die Wohnung riecht noch schwach nach Vanillekipferl, draußen liegt der Schnee grau am Straßenrand, und man hat diese seltsamen Tage Anfang Jänner, an denen nichts richtig läuft. Kein schlechter Zeitpunkt, um etwas zu erledigen, das man das ganze Jahr vor sich herschiebt.
FinanzOnline ist unangenehm, weil es aussieht wie eine Website aus dem Jahr 2006 und klingt wie ein Formular. Beides stimmt. Aber es ist auch das Werkzeug, mit dem Sie am schnellsten an Ihr eigenes Geld kommen.
Erstens: den Zugang überhaupt haben
Der Login läuft heute in der Regel über ID Austria. Wenn Sie die nicht haben, ist das der erste Schritt, und der braucht meist einen persönlichen Termin bei einer Registrierungsstelle - Gemeindeamt, Magistrat, Finanzamt oder eine andere zugelassene Stelle. Was genau wo möglich ist, steht auf oesterreich.gv.at.
Alternativ gibt es weiterhin klassische Zugangskennungen, die man beim Finanzamt beantragen kann. Umständlicher, aber möglich.
Zweitens: die Stammdaten kontrollieren
Klingt langweilig. Ist aber der Punkt, an dem am meisten schiefgeht.
- Stimmt Ihre Adresse? Nach einem Umzug wird das oft vergessen, und dann geht ein Bescheid an die alte Wohnung.
- Ist Ihre Bankverbindung hinterlegt und aktuell? Ohne IBAN wird nichts überwiesen, und eine Gutschrift bleibt einfach am Konto stehen.
- Ist eine E-Mail-Adresse eingetragen, an die Verständigungen gehen?
- Und haben Sie die elektronische Zustellung aktiviert oder nicht? Beides hat seine Berechtigung, aber Sie sollten wissen, was eingestellt ist.
Der Punkt mit der Bankverbindung ist der, bei dem ich schon Leute erlebt habe, die zwei Jahre auf eine Gutschrift gewartet haben, die längst freigegeben war.
Drittens: den Jahreslohnzettel abwarten
Ihr Arbeitgeber übermittelt den Lohnzettel für das Vorjahr üblicherweise bis Ende Februar an das Finanzamt. Vorher lohnt es sich nicht, die Arbeitnehmerveranlagung einzureichen, weil die Daten noch fehlen.
Also: Jänner ist Vorbereitung, nicht Einreichung. Wer im Jänner absendet, muss oft nachbessern.
Viertens: den Beleg-Ordner anlegen
Der beste Trick, den ich kenne, kostet zwei Minuten. Legen Sie in Ihrer Handy-Fotogalerie oder in der Cloud einen Ordner mit dem Jahr an. Jede Rechnung, die irgendwie beruflich oder gesundheitlich relevant sein könnte, wird sofort hineinfotografiert.
Fortbildung, Fachbuch, Laptop, Brille, Zahnarzt, Therapie, Kinderbetreuung, Spendenbestätigung. Nicht sortieren, nicht überlegen. Nur fotografieren.
Im nächsten Herbst sitzen Sie dann nicht vor einer Schuhschachtel mit verblassten Thermopapierstreifen, sondern haben achtzig Fotos, von denen vielleicht dreißig etwas bringen. Das ist ein enormer Unterschied.
Fünftens: schauen Sie sich alte Jahre an
Für die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung gibt es in der Regel eine mehrjährige Rückwirkungsfrist, üblicherweise fünf Jahre. Das heißt: Wenn Sie noch nie eine gemacht haben, können Sie mehrere Jahre nachholen.
In FinanzOnline sehen Sie unter den Erklärungen, für welche Jahre etwas offen ist. Manchmal steht dort eine antragslose Veranlagung, die schon durchgelaufen ist. Auch die können Sie in vielen Fällen noch durch eine eigene Erklärung ersetzen, wenn Sie zusätzliche Ausgaben geltend machen wollen. Ob und in welchem Rahmen das in Ihrem Fall geht, klären Sie am besten direkt mit dem Finanzamt.
Sechstens: die Zustellung bewusst entscheiden
In FinanzOnline können Sie einstellen, ob Sie Bescheide elektronisch in die Databox bekommen oder auf Papier.
Elektronisch ist praktisch: nichts geht verloren, alles ist an einem Ort, und Sie kommen auch aus dem Urlaub daran. Aber es hat eine Konsequenz, die man kennen muss. Wenn ein Bescheid elektronisch zugestellt wird, laufen die Fristen, ob Sie hineinschauen oder nicht.
Wer also die elektronische Zustellung wählt, sollte sich angewöhnen, alle paar Wochen hineinzuschauen. Wer das nicht schafft, ist mit Papier ehrlicher zu sich selbst.
Ein Wort zu Nebeneinkünften
Wenn Sie neben dem Job noch etwas dazuverdienen, sei es mit einem Werkvertrag, einem kleinen Gewerbe oder einer Vermietung, gelten teils andere Regeln. Ab bestimmten Grenzen entsteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, und die Fristen sind kürzer als bei der freiwilligen Veranlagung.
Das ist der Bereich, in dem sich eine einmalige Beratung wirklich rechnet. Ein Termin bei einer Steuerberaterin kostet etwas, aber er verhindert, dass Sie drei Jahre lang etwas falsch machen und dann alles auf einmal richtigstellen müssen.
Und die Arbeiterkammer bietet ihren Mitgliedern in Steuerfragen Beratung an, was für einfachere Fälle oft völlig ausreicht.
Der Ton, den niemand erwartet
Eine Sache, die mich jedes Mal überrascht: Die Leute am Finanzamt-Telefon sind meist ausgesprochen freundlich. Sie erklären Feldnummern, sie sagen, welches Formular Sie brauchen, und sie werden nicht ungeduldig, wenn man dreimal nachfragt.
Die Vorstellung vom grimmigen Beamten hält sich hartnäckig, stammt aber aus einer anderen Zeit. Rufen Sie an, bevor Sie eine Stunde im Internet nach einer Antwort suchen, die dort niemand richtig gibt.
Und dann?
Dann schließen Sie das Fenster und machen etwas Sinnvolleres. Sie haben eine halbe Stunde investiert, in der Sie sonst durch die Handygalerie gescrollt hätten, und im Oktober wird Ihnen das gefallen.
Die Vorsätze mit dem Sport halten meistens bis Mitte Februar. Dieser hier hält, weil er nach einmal Erledigen fertig ist.



