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Steuer & Finanzamt

Arbeitnehmerveranlagung: Das Geld, das jedes Jahr beim Finanzamt liegen bleibt

17. Oktober 2025

Es gibt diesen Satz, den man in österreichischen Küchen oft hört: „Bei mir zahlt sich das nicht aus.“ Gemeint ist die Arbeitnehmerveranlagung, umgangssprachlich immer noch Lohnsteuerausgleich. Und in gefühlt drei von vier Fällen ist der Satz falsch.

Nicht, weil da Tausende warten. Sondern weil auch zweihundert Euro zweihundert Euro sind.

Wer überhaupt etwas zurückbekommt

Die Logik ist simpel. Die Lohnsteuer wird jeden Monat von Ihrem Gehalt abgezogen, so als würden Sie das ganze Jahr gleich viel verdienen und gleich viele Ausgaben haben. Das stimmt aber fast nie.

Typische Konstellationen, in denen etwas zurückkommt:

  • Sie haben unterjährig zu arbeiten begonnen oder aufgehört, waren also nicht zwölf volle Monate beschäftigt.
  • Sie hatten Werbungskosten, also berufsbedingte Ausgaben.
  • Es gab Krankenstand ohne Entgeltfortzahlung, Karenz, Bildungskarenz.
  • Sie zahlen Alimente, haben Kinder, pendeln weit.

Am deutlichsten trifft es Menschen mit Jahren, in denen sich viel verändert hat. Wer im Mai den Job gewechselt und dazwischen sechs Wochen Pause gemacht hat, hat mit ziemlicher Sicherheit zu viel Lohnsteuer gezahlt.

Die automatische Variante

Seit einigen Jahren macht das Finanzamt eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Wenn aus den vorliegenden Daten hervorgeht, dass Ihnen etwas zusteht und Sie selbst nichts eingereicht haben, wird nach einer gewissen Zeit automatisch ausgezahlt.

Klingt bequem. Ist es auch. Aber: Das Finanzamt kennt nur, was gemeldet wird. Ihre Fortbildung, das Arbeitszimmer, die Fahrtkosten, die Spende an den Tierschutzverein, der keine automatische Meldung macht - davon weiß dort niemand. Die automatische Variante ist deshalb fast immer die schlechtere.

Was Sie absetzen können, ohne Steuerberater zu sein

Werbungskosten sind Ausgaben, die mit Ihrem Beruf zusammenhängen. Die Klassiker:

  • Fachliteratur, Kurse, Seminare, Umschulungen.
  • Arbeitsmittel wie Laptop oder Werkzeug. Bei gemischter Nutzung wird ein Privatanteil abgezogen, meist geschätzt.
  • Pendlerpauschale und Pendlereuro, wenn der Arbeitsweg die Voraussetzungen erfüllt.
  • Gewerkschaftsbeiträge, sofern sie nicht ohnehin schon über die Lohnverrechnung berücksichtigt sind.

Dann gibt es die Sonderausgaben, etwa Spenden an begünstigte Empfänger oder den Kirchenbeitrag. Vieles davon wird heute automatisch übermittelt, aber nicht alles. Und schließlich die außergewöhnlichen Belastungen: Krankheitskosten, Zahnersatz, Brille, Kosten bei Behinderung. Hier wird ein Selbstbehalt gegengerechnet, der von Ihrem Einkommen abhängt, weshalb sich das nicht in jedem Fall auswirkt.

FinanzOnline, ohne Nervenzusammenbruch

Der Zugang läuft heute üblicherweise über ID Austria. Wenn Sie die noch nicht haben, ist das der eigentliche Aufwand an der ganzen Sache: einmal Registrierung, dann geht es Jahr für Jahr in zwanzig Minuten.

Im Formular sind die Felder nummeriert, und ehrlich gesagt sind die Nummern nicht selbsterklärend. Nehmen Sie sich einen ruhigen Abend, halten Sie den Jahreslohnzettel bereit und arbeiten Sie sich Punkt für Punkt durch. Es fragt Sie niemand ab. Sie können zwischenspeichern.

Bis wann

Für die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung haben Sie in der Regel mehrere Jahre Zeit, üblicherweise fünf Jahre rückwirkend. Das heißt: Wenn Sie heuer im Herbst draufkommen, dass Sie das noch nie gemacht haben, können Sie mehrere Jahre auf einmal nachholen.

Anders liegt der Fall, wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind, etwa bei mehreren gleichzeitigen Bezügen oder bei Nebeneinkünften über einer bestimmten Grenze. Dann gelten kürzere Fristen. Im Zweifel: oesterreich.gv.at nachlesen oder beim Finanzamt anrufen, dort wird man am Telefon meist erstaunlich freundlich.

Belege, oder: der Schuhkarton

Einreichen müssen Sie die Belege normalerweise nicht. Aufheben schon. Das Finanzamt kann nachfragen, und dann sollten Sie liefern können.

Der Trick, der wirklich funktioniert: Fotografieren Sie jede relevante Rechnung sofort mit dem Handy und legen Sie sie in einen Ordner mit dem Jahr im Namen. Das dauert vier Sekunden. Im Oktober des Folgejahres werden Sie sich dafür lieben.

Die Posten, die am häufigsten vergessen werden

Aus den Erfahrungsberichten, die man so hört, kristallisieren sich immer dieselben heraus.

Der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Kein kleiner Posten, und er wird oft übersehen.

Dazu Kinderbetreuungskosten, Fortbildungen, die man privat bezahlt hat, und Kosten im Zusammenhang mit einer Behinderung, für die es eigene Regelungen gibt. Gehen Sie die Liste einmal durch, statt anzunehmen, es beträfe Sie ohnehin nicht.

Was das Finanzamt automatisch weiß

Immer mehr Daten werden direkt gemeldet: Spenden an begünstigte Empfänger, Kirchenbeiträge, bestimmte Versicherungsbeiträge. Sie sehen das in FinanzOnline unter den übermittelten Daten.

Schauen Sie dort hinein, bevor Sie etwas doppelt eintragen. Und schauen Sie auch, ob alles drin ist, was drin sein sollte. Wenn eine Spendenorganisation Ihre Daten falsch übermittelt hat, dann fehlt der Posten.

Und wenn nichts herauskommt?

Kann passieren. Dann haben Sie einen Abend investiert und wissen es für die Zukunft. Nachzahlen müssen Sie bei einer freiwilligen Veranlagung übrigens nicht zwingend: Wenn das Ergebnis für Sie ungünstig ausfällt, können Sie den Antrag in der Regel zurückziehen. Fragen Sie das im Zweifel nach, bevor Sie absenden.

Der Herbst ist genau die richtige Zeit dafür. Draußen wird es früh finster, drinnen läuft ohnehin nichts Gescheites. Zwei Stunden, ein Tee, ein Ordner voller Fotos. Es gibt unangenehmere Arten, an einen unerwarteten Betrag zu kommen.

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