Sie fahren jeden Tag. Um zwanzig nach sechs aus dem Haus, mit der Regionalbahn bis zum Hauptbahnhof, dann Bim, dann noch zehn Minuten zu Fuß, und im Winter kommen Sie mit nassen Schuhen an. Retour dasselbe, nur müder.
Und dann stellt sich heraus, dass Sie das steuerlich nie geltend gemacht haben. Nicht heuer, nicht letztes Jahr, nie.
Zwei Dinge, die oft verwechselt werden
Es gibt die Pendlerpauschale und den Pendlereuro. Beide betreffen den Arbeitsweg, wirken aber unterschiedlich.
Die Pendlerpauschale ist ein Freibetrag: Sie mindert die Bemessungsgrundlage, von der Ihre Lohnsteuer berechnet wird. Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag, der die Steuer direkt verringert und sich an der Entfernung orientiert.
Man muss das nicht auswendig können. Wichtig ist nur: Es sind zwei Posten, nicht einer, und man bekommt sie üblicherweise gemeinsam, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Kleine oder große Pauschale
Hier wird es interessant, und hier machen viele einen Denkfehler.
Die kleine Pendlerpauschale gilt grundsätzlich, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist und der Arbeitsweg eine Mindestentfernung überschreitet.
Die große Pendlerpauschale gilt, wenn öffentliche Verkehrsmittel auf der überwiegenden Strecke nicht verkehren oder die Benützung unzumutbar ist. Unzumutbarkeit kann sich etwa aus einer sehr langen Fahrzeit ergeben, oder daraus, dass zur Arbeitszeit schlicht nichts fährt.
Der Denkfehler: Viele glauben, die große Pauschale stünde ihnen zu, weil sie mit dem Auto fahren. Aber die Wahl des Verkehrsmittels ist nicht ausschlaggebend. Ausschlaggebend ist, ob ein öffentliches zumutbar wäre.
Wer um vier Uhr früh Schicht beginnt und in dieser Zeit nachweislich keine Verbindung hat, argumentiert anders als jemand, der einfach lieber Auto fährt.
Der Pendlerrechner nimmt Ihnen die Entscheidung ab
Und das ist die gute Nachricht. Sie müssen das nicht selbst beurteilen.
Das Finanzministerium stellt einen Pendlerrechner online zur Verfügung. Sie geben Wohnadresse, Arbeitsadresse und Arbeitsbeginn beziehungsweise Arbeitsende an, und das System berechnet, was Ihnen zusteht. Am Ende bekommen Sie einen Ausdruck.
Dieser Ausdruck ist der eigentliche Nachweis. Geben Sie ihn Ihrem Arbeitgeber, dann wird die Pauschale schon laufend in der Lohnverrechnung berücksichtigt, und Sie haben monatlich mehr netto. Oder Sie machen es rückwirkend über die Arbeitnehmerveranlagung.
Der Punkt mit den Fahrten pro Monat
Die Pauschale hängt davon ab, wie oft Sie den Weg tatsächlich zurücklegen. Es gibt gestaffelte Varianten, je nachdem, ob Sie an vielen, mittleren oder wenigen Tagen im Monat fahren.
Das ist seit dem Homeoffice zum Thema geworden. Wer zwei Tage in der Woche daheim arbeitet, fährt weniger, und das kann die Höhe beeinflussen. Wie sich das im Detail auswirkt, hängt von Ihrer konkreten Konstellation ab, und ehrlich gesagt ist das der Punkt, an dem ich zum Anruf beim Finanzamt raten würde, statt zu schätzen.
Was die Pauschale nicht abdeckt
Der Verkehrsabsetzbetrag deckt bereits einen Teil der Wegkosten pauschal ab, und zwar für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Entfernung. Die Pendlerpauschale kommt oben drauf, wenn der Weg entsprechend lang oder schlecht erschlossen ist.
Und: Der Weg zur Arbeit ist etwas anderes als Dienstreisen. Wenn Sie im Job unterwegs sind, gelten dafür eigene Regeln, meist über Kilometergeld oder Reisekostenersätze durch den Arbeitgeber.
Ein Wort zum Klimaticket
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Öffi-Ticket zur Verfügung stellt oder die Kosten übernimmt, wirkt sich das auf die Pendlerpauschale aus. Die Details sind, sagen wir freundlich, nicht selbsterklärend.
Fragen Sie in der Personalabteilung nach, wie das in Ihrem Betrieb gehandhabt wird. Die Lohnverrechnung weiß das normalerweise sehr genau, weil sie es ohnehin jeden Monat rechnen muss.
Was Sie dokumentieren sollten
Der Ausdruck aus dem Pendlerrechner ist die Hauptsache. Aber wenn sich Ihre Situation im Lauf des Jahres ändert, sollten Sie das festhalten.
Ein Umzug, ein Wechsel des Dienstortes, ein neuer Homeoffice-Anteil: All das kann sich auswirken. Machen Sie dann einen neuen Pendlerrechner-Ausdruck und melden Sie die Änderung dem Arbeitgeber. Sonst wird laufend etwas berücksichtigt, das Ihnen nicht mehr zusteht, und Sie zahlen später nach.
Der Punkt, an dem sich das Rechnen wirklich lohnt
Es gibt eine Konstellation, in der Menschen jahrelang Geld liegen lassen: die kurze Strecke ohne Öffi-Anbindung.
Man denkt sich, zwölf Kilometer, das ist ja nichts, da gibt es sicher nichts. Aber wenn auf dieser Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel sinnvoll verkehrt, kann die große Pauschale schon bei relativ kurzen Entfernungen greifen.
Das betrifft viele Menschen im ländlichen Raum. Nicht spektakulär weit, aber ohne Bus, der zur richtigen Zeit fährt. Genau diese Leute füllen den Rechner am seltensten aus.
Rückwirkend geht auch
Wenn Ihnen jetzt dämmert, dass Sie das noch nie gemacht haben: Für die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung gilt in der Regel eine mehrjährige Rückwirkungsfrist. Sie können also vergangene Jahre nachholen.
Und ja, das ist Arbeit. Man muss für jedes Jahr die damalige Situation dokumentieren, die Adressen, die Fahrten. Aber wenn Sie fünf Jahre lang jeden Tag anderthalb Stunden im Zug gesessen sind, dann ist das eine Summe, für die sich ein verregneter Sonntag im April lohnt.
Draußen ist es ohnehin noch zu kalt für den Garten.



