Drehen Sie Ihre E-Card einmal um. Da ist eine blaue Fläche mit Sternen und ein paar Zahlen. Das ist die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK, und sie ist eines der praktischsten Dinge in der Geldbörse.
Aber sie ist nicht das, wofür sie viele halten.
Was die EKVK abdeckt
Mit der Rückseite bekommen Sie im europäischen Ausland medizinisch notwendige Behandlungen, und zwar zu den Bedingungen des jeweiligen Landes. Das gilt in den EU-Staaten sowie in einigen weiteren Ländern, mit denen entsprechende Regelungen bestehen.
Der Schlüsselbegriff ist zu den Bedingungen des jeweiligen Landes. Wenn dort für einen Arztbesuch eine Selbstbeteiligung üblich ist, zahlen Sie die auch. Wenn dort ein Spitalstag mit einem Kostenanteil verbunden ist, gilt das ebenso. Sie werden behandelt wie ein Einheimischer, nicht besser.
Und: Es geht um unvorhergesehene, notwendige Behandlung. Nicht um geplante Eingriffe, für die man extra ins Ausland fährt. Dafür gibt es eigene Genehmigungsverfahren.
Was sie nicht abdeckt, und hier wird es ernst
- Den Rücktransport nach Österreich. Das ist der große Punkt. Ein medizinisch begleiteter Rücktransport aus dem Ausland kostet schnell fünfstellig, und die EKVK zahlt ihn nicht.
- Privatärzte und Privatkliniken. Wenn Sie in einer Privatklinik landen, gilt die Karte oft nicht.
- Länder außerhalb des Geltungsbereichs. Für viele Fernreiseziele bringt sie gar nichts.
- Und Bergungskosten, etwa nach einem Unfall am Berg, sind ein eigenes Thema.
Deshalb der wichtigste Satz dieses Textes: Die EKVK ist kein Ersatz für eine Reisekrankenversicherung. Sie ist eine gute Grundlage, mehr nicht.
Was eine Zusatzversicherung wirklich abdecken sollte
Wenn Sie sich eine Reisekrankenversicherung anschauen, ignorieren Sie den Preis für einen Moment und schauen Sie nur auf zwei Dinge: Ist der Rücktransport gedeckt, und zwar auch dann, wenn er medizinisch sinnvoll und nicht bloß zwingend notwendig ist? Und gibt es eine Notrufnummer, die rund um die Uhr besetzt ist?
Alles andere ist Detail. Diese zwei Punkte sind der eigentliche Grund für so eine Polizze.
Und schauen Sie nach, ob Sie ohnehin schon eine haben. Viele Kreditkarten, Autoclub-Mitgliedschaften und Haushaltsversicherungen enthalten Reiseschutz. Nicht selten sind Menschen dreifach versichert und wissen es nicht.
Kroatien, Italien, Ungarn: die Praxis
In der Praxis funktioniert die EKVK in den klassischen österreichischen Urlaubsländern meist gut. Sie zeigen die Karte, geben Ihre Daten an und werden behandelt.
Was passieren kann: Eine Ordination sagt, sie nehme die Karte nicht, Sie müssten bar zahlen. Das kommt in touristischen Gegenden vor. Zahlen Sie in dem Fall, lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung geben und reichen Sie sie danach bei der ÖGK ein. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, hängt vom Fall ab, aber ohne ordentliche Rechnung geht gar nichts.
Sammeln Sie also alles: Rechnung, Zahlungsbeleg, Befund, Diagnose. Fotografieren Sie es gleich am selben Tag, denn Thermopapier verblasst, und ein Sommer in einer Reisetasche ist nicht gut zu Belegen.
Vor der Abreise, zehn Minuten
- E-Card einstecken und Gültigkeit prüfen.
- Rückseite fotografieren und das Bild in der Cloud speichern.
- Notrufnummer der Reiseversicherung ins Handy eintragen, unter einem Namen, den Sie in Panik finden.
- Dauermedikamente in ausreichender Menge einpacken, samt Beipackzettel oder Rezeptkopie. Manche Wirkstoffe heißen im Ausland anders.
- Und die Europäische Notrufnummer 112 kennen alle, aber wenige haben sie je gewählt.
Wenn Sie im Ausland krank werden und länger bleiben müssen
Der Fall, den keiner plant: Ein Unfall, ein Spitalsaufenthalt, und der Rückflug ist weg.
Melden Sie sich in so einer Situation möglichst früh bei Ihrer Reiseversicherung, auch wenn noch nicht klar ist, wie es weitergeht. Viele Polizzen verlangen, dass Sie die Notrufzentrale einschalten, bevor größere Kosten entstehen. Wer erst hinterher anruft, bekommt manchmal weniger.
Und verständigen Sie den Arbeitgeber, wenn der Urlaub überschritten wird. Krankheit im Urlaub kann unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass Urlaubstage nicht als verbraucht gelten. Dafür braucht es allerdings eine ärztliche Bestätigung und eine rechtzeitige Meldung. Die Details klären Sie am besten mit der Arbeiterkammer, sobald Sie zurück sind.
Die kleinen Dinge, die den Urlaub retten
Eine ordentliche Reiseapotheke ist unspektakulär und wird trotzdem jedes Jahr vergessen.
Was hineingehört: etwas gegen Durchfall und etwas gegen Übelkeit, ein Fiebermittel, Elektrolytpulver, Wundsalbe und Pflaster in verschiedenen Größen, ein Mittel gegen Insektenstiche, Sonnenschutz mit hohem Faktor und die eigenen Dauermedikamente in ausreichender Menge.
Und packen Sie das nicht in den aufgegebenen Koffer. Genau der kommt einen Tag später an, und genau in dieser Nacht braucht jemand etwas davon.
Der Teil, den man nicht plant
Niemand fährt weg und denkt an Spitäler. Man denkt an das Meer, an den Abend mit dem lauwarmen Wind, an den ersten Kaffee draußen um halb neun.
Aber es passiert eben doch etwas. Ein Sturz vom Roller, ein Insektenstich, der anschwillt, ein Kind mit vierzig Grad im Ferienhaus. Und dann macht es einen enormen Unterschied, ob man weiß, was man in der Hand hält, oder ob man im Vorzimmer einer fremden Ordination steht und die Karte umdreht, um zu schauen, was da eigentlich draufsteht.
Drehen Sie sie lieber jetzt um. Es dauert eine Sekunde.



