Anfang September klingelt in jeder größeren Stadt das Handy von Hauptmieterinnen. Zimmer frei, jemand sucht, Besichtigung am Donnerstag. Es ist eine gute Zeit, WG-technisch. Alle sind guter Dinge.
Und genau deshalb wird selten aufgeschrieben, was gilt.
Der erste Punkt: Darf überhaupt untervermietet werden?
Bevor irgendwer irgendwas unterschreibt, schauen Sie in den Hauptmietvertrag.
Manche Verträge verbieten die Untervermietung, manche machen sie von der Zustimmung des Vermieters abhängig, manche schweigen. Ob und in welchem Umfang ein solches Verbot wirksam ist, hängt davon ab, in welchen Anwendungsbereich Ihr Mietverhältnis fällt, und das ist im Detail kompliziert.
Praktische Empfehlung: Wenn eine Zustimmungsklausel drinsteht, holen Sie die Zustimmung. Schriftlich. Ein Satz per E-Mail an die Hausverwaltung genügt oft. Das ist unangenehmer als es zu lassen, aber es ist die Variante, bei der Sie nachts schlafen.
Die fünf Sätze, die im Untermietvertrag stehen sollten
Erstens, wer wem was zahlt. Ein konkreter Monatsbetrag, was darin enthalten ist (Strom, Internet, Betriebskosten), bis wann er zu zahlen ist und auf welches Konto. Nicht „wir teilen halt“.
Zweitens, welcher Raum allein und welcher gemeinsam genutzt wird. Das Zimmer mit Quadratmetern, dazu die Mitbenützung von Küche, Bad, Vorzimmer, vielleicht Keller oder Balkon.
Drittens, die Kaution. Höhe, wer sie hält, unter welchen Voraussetzungen sie zurückgezahlt wird und in welcher Frist. Der häufigste WG-Streit der Welt lässt sich mit drei Zeilen verhindern.
Viertens, die Kündigung. Befristet oder unbefristet, welche Frist, zu welchem Termin. Wenn das Untermietverhältnis befristet ist, sollte es zur Befristung des Hauptmietvertrags passen. Sonst versprechen Sie etwas, das Sie nicht halten können.
Fünftens, wer den Meldezettel unterschreibt. Klingt nach einer Kleinigkeit. Ist aber der Punkt, an dem sich zeigt, ob das Ganze offen läuft.
Der Meldezettel, ganz konkret
Wer in Österreich eine Unterkunft bezieht, muss sich üblicherweise innerhalb von drei Tagen anmelden. Das gilt auch für ein WG-Zimmer, auch für ein befristetes, auch für eines mit Handschlagvereinbarung.
Unterkunftgeber ist in der Untermietkonstellation in der Regel die Hauptmieterin oder der Hauptmieter, also die Person, die das Zimmer überlässt. Sie unterschreibt am Meldezettel.
Und hier liegt der Hund begraben: Manche weigern sich, weil sie befürchten, dass die Hausverwaltung dadurch von der Untermiete erfährt. Das ist verständlich und trotzdem keine Lösung. Wer niemanden anmelden will, sollte nicht untervermieten.
Schäden, Waschmaschine, Putzplan
Die kleinen Dinge machen den Alltag, und sie eskalieren erstaunlich schnell.
Ein paar Sätze dazu, wer für Schäden an gemeinsam genutzten Geräten aufkommt, was passiert, wenn jemand vorzeitig auszieht, und ob Gäste über längere Zeit bleiben dürfen: Das ist kein Misstrauen, das ist Freundlichkeit. Es nimmt später jemandem das Gefühl, ausgenützt worden zu sein.
Den Putzplan brauchen Sie nicht in den Vertrag zu schreiben. Aber machen Sie einen. Wirklich.
Was Sie sich beim Einziehen anschauen
Auch in einer WG lohnt sich ein kleines Übergabeprotokoll für das eigene Zimmer. Zustand des Bodens, der Wände, der Fenster, was an Möbeln da ist und wem es gehört.
Zehn Fotos am Einzugstag. Beim Auszug erspart Ihnen das die Diskussion über den Fleck am Parkett, der schon vor Ihnen dort war.
Wenn alle gemeinsam Hauptmieter sind
Es gibt die andere Variante: Alle WG-Mitglieder stehen gemeinsam im Hauptmietvertrag. Das wirkt fairer, hat aber eine Konsequenz, die viele erst zu spät bemerken.
Bei einem gemeinsamen Mietverhältnis haften in der Regel alle für den gesamten Mietzins, nicht nur für den eigenen Anteil. Wenn jemand nicht zahlt oder verschwindet, kann der Vermieter sich an die anderen halten.
Und der Ausstieg einer einzelnen Person ist mühsam, weil der Vertrag ja mit allen geschlossen wurde. Ohne Zustimmung des Vermieters lässt sich da wenig ändern.
Beide Modelle haben ihre Berechtigung. Aber Sie sollten wissen, in welchem Sie sich befinden, bevor jemand auszieht.
Der Nachmieter, der keiner ist
Der Klassiker im Herbst: Jemand zieht aus und stellt einen Nachfolger vor, der ab nächster Woche einziehen soll. Alle sind erleichtert, weil das Zimmer nicht leersteht.
Nehmen Sie sich trotzdem die zwei Wochen. Ein Kennenlernen, ein Abend gemeinsam kochen, eine ehrliche Frage danach, wie jemand lebt, wann er heimkommt, ob er raucht, ob er Gäste hat.
Es ist unangenehm, jemanden abzulehnen. Es ist deutlich unangenehmer, ein Jahr mit einer Person zu wohnen, mit der es von Anfang an nicht gepasst hat, und das nur, weil im September niemand Lust auf weitere Besichtigungen hatte.
Wenn es doch kracht
Für Untermietverhältnisse gibt es Beratung bei der Mietervereinigung, beim Mieterschutzverband und, für Arbeitnehmer, bei der Arbeiterkammer. Studierende finden bei den Hochschülerschaften oft eigene Beratungsstellen, die sich mit genau diesen Konstellationen auskennen.
Gehen Sie hin, bevor Sie eine E-Mail schreiben, die Sie nicht mehr zurückholen können. Die meisten WG-Konflikte lösen sich, wenn eine dritte Person nüchtern sagt, was gilt.
Der Herbstgedanke
Eine WG ist keine Firma. Man wohnt zusammen, man kocht zusammen, man sitzt an einem Oktoberabend in der Küche und redet zu lange.
Aber genau deshalb ist der schriftliche Teil so wichtig. Er hält das Geld aus der Freundschaft heraus. Und die WGs, die Jahre halten, sind fast immer die, in denen von Anfang an klar war, wer was zahlt und wer wann geht.



