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Wohnen & Miete

Kaution zurück: Das Übergabeprotokoll entscheidet, nicht Ihr gutes Gedächtnis

22. April 2026

Der April ist Umzugsmonat. Die Verträge laufen aus, das Wetter passt, und in jedem zweiten Innenhof steht ein Kastenwagen mit offener Hecktür.

Und irgendwo in dieser Woche findet ein Termin statt, den fast alle unterschätzen: die Wohnungsübergabe. Zwanzig Minuten, zwei Menschen, ein Schlüsselbund. Und drei Monatsmieten, die daran hängen.

Wozu die Kaution überhaupt da ist

Die Kaution sichert Ansprüche des Vermieters ab. Offene Mietzahlungen, offene Betriebskosten, Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen.

Der letzte Halbsatz ist der wichtigste. Normale Abnützung ist kein Schaden. Ein Teppich, der nach acht Jahren an der Tür dünner ist. Eine Wand, die nicht mehr strahlend weiß ist. Kleine Löcher von Bilderhaken. Das gehört zum Wohnen, und dafür zahlen Sie ja Mietzins.

Ein Loch im Waschbecken, eine kaputte Tür, ein Fleck vom umgekippten Rotwein auf dem Parkett: Das ist etwas anderes.

Das Protokoll: was hineingehört

Machen Sie ein Übergabeprotokoll. Immer. Auch wenn der Vermieter nett ist. Gerade dann.

Hinein gehören:

  • Datum, Adresse, Namen und Unterschriften beider Seiten.
  • Die Zählerstände. Strom, Gas, Wasser, wenn separat gezählt. Mit Zählernummer.
  • Die Anzahl der übergebenen Schlüssel, aufgeschlüsselt nach Wohnungstür, Haustür, Keller, Postkasten.
  • Der Zustand der Räume, Raum für Raum, mit den festgestellten Mängeln.
  • Und ein Satz, was mit strittigen Punkten passiert.

Was Sie nicht unterschreiben sollten: eine pauschale Formulierung wie „die Wohnung wurde in einwandfreiem Zustand ohne Mängel zurückgestellt“, wenn das nicht stimmt. Genauso wenig wie das Gegenteil, wenn Sie mit einer aufgelisteten Beanstandung nicht einverstanden sind.

Sie dürfen unter das Protokoll schreiben, dass Sie einen bestimmten Punkt anders sehen. Das ist kein Affront. Das ist genau der Sinn eines Protokolls.

Fotografieren, und zwar richtig

Hundert Fotos, nicht zwanzig. Mit Datum, das das Handy ohnehin mitspeichert.

Alle Räume vom Eingang aus. Dann die Details: Fensterrahmen, Fugen im Bad, Türblätter, Herdplatten, Backrohr von innen, Kühlschrankdichtung, Boden in den Ecken. Und ein Foto der Zähler, so nah, dass die Zahlen lesbar sind.

Das dauert eine halbe Stunde. Wenn es später Streit gibt, ist es die bestbezahlte halbe Stunde Ihres Jahres.

Der Klassiker: Ausmalen

Nichts sorgt bei Wohnungsübergaben für mehr Diskussionen. Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die den Mieter zum Ausmalen beim Auszug verpflichten.

Nicht jede dieser Klauseln hält einer Überprüfung stand. Starre Regelungen, die unabhängig vom tatsächlichen Zustand gelten, sind in der Rechtsprechung schon mehrfach als problematisch beurteilt worden. Wie das in Ihrem konkreten Vertrag aussieht, kann ich hier nicht sagen, und Sie sollten es auch nicht selbst entscheiden.

Fragen Sie bei der Mietervereinigung, beim Mieterschutzverband oder bei der Arbeiterkammer nach, bevor Sie ein Wochenende und zweihundert Euro in Farbe investieren. Die schauen sich die Klausel an und sagen Ihnen in fünf Minuten, wie sie das einschätzen.

Wann kommt das Geld zurück?

Der Vermieter darf sich eine gewisse Zeit nehmen, um zu prüfen, ob Ansprüche offen sind. Insbesondere die Betriebskostenabrechnung des laufenden Jahres liegt bei der Übergabe meist noch nicht vor, weshalb oft ein Teil einbehalten wird.

Was aber nicht geht: monatelang schweigen. Wenn nach der Übergabe keine Rückmeldung kommt, schreiben Sie. Freundlich, sachlich, mit einer Frist. Und schriftlich, damit Sie es nachweisen können.

Die Zähler, und warum sie so oft schiefgehen

Der häufigste Ärger nach einem Auszug hat nichts mit Löchern in der Wand zu tun, sondern mit Strom und Gas.

Melden Sie die Zählerstände am Übergabetag selbst an Ihren Energieanbieter, mit Foto. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Hausverwaltung das weitergibt. Und kündigen Sie den Vertrag rechtzeitig, mit der vertraglich vorgesehenen Frist.

Wer das vergisst, zahlt unter Umständen monatelang den Strom für die Nachmieter. Dasselbe gilt für Internet und alles, was an die Adresse gebunden ist.

Die Sache mit den Schlüsseln

Zählen Sie sie. Und schreiben Sie die Zahl ins Protokoll.

Wenn ein Schlüssel fehlt, kann das teuer werden, insbesondere bei Schließanlagen, wo unter Umständen die ganze Anlage getauscht werden muss. Ob und in welchem Umfang das auf Sie überwälzt werden kann, hängt vom Fall ab, aber die Beträge, die dabei genannt werden, sind unangenehm.

Also: Alle Schlüssel, die Sie je bekommen haben, zurückgeben. Auch den, den Sie vor drei Jahren für die Nachbarin nachmachen haben lassen. Genau der ist es nämlich meistens.

Wenn nichts zurückkommt

Dann geht es in Stufen. Erst ein Erinnerungsschreiben. Dann eine Beratungsstelle einschalten. Dann, je nach Konstellation, die Schlichtungsstelle oder das Gericht.

Bei kleineren Beträgen scheuen viele diesen Weg, und das ist auch verständlich. Aber ein sachliches Schreiben, das erkennen lässt, dass Sie sich auskennen, bewirkt oft mehr als jede Drohung. Der Ton, der funktioniert, ist ruhig und konkret. Datum, Betrag, Verweis auf das Protokoll, Frist.

Zum Schluss

Eine Wohnung zu übergeben ist merkwürdig. Man steht in leeren Räumen, in denen die eigene Stimme plötzlich hallt, und sieht Flecken an Wänden, die vorher hinter dem Kasten waren.

Nehmen Sie sich für diesen Termin trotzdem Zeit und lassen Sie sich nicht drängen. Ein Vermieter, der sagt, das müsse jetzt schnell gehen, hat entweder wirklich einen Termin oder er hofft, dass Sie nicht genau hinschauen. Und Sie wissen ja nicht, was davon zutrifft.

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